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Teilnahmebedingungen für Coachings mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Pflichten des Bildungsträgers

Der Träger der Maßnahme verpflichtet sich:

  1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Coachingzieles notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden. Dabei wird das von der HZA bestätigte Konzept zugrunde gelegt;
  2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche und zeitliche Gliederung zu erstellen, der die individuellen und betrieblichen Belange berücksichtigt und dem Teilnehmer zu übergeben;
  3. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen;
  4. nur solche Personen mit der Durchführung des Coachings zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind;
  5. die Maßnahme an, nach Art und Ausstattung geeigneten Arbeitsplätzen, durchzuführen;
  6. dem Teilnehmer notwendige Lehrmaterialien und Lernmittel im erforderlichen Umfang auszuhändigen bzw. leihweise zur Verfügung zu stellen.

 

Pflichten der Teilnehmerin/des Teilnehmers

Der/die Maßnahmeteilnehmer/in verpflichtet sich:

  1. selbstständig zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Weitergewährung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (falls gegeben) während der Maßnahme erfüllt sind. Die Förderdauer bleibt davon unberührt.
  2. sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;
  3. alle angebotenen Coachingtermine wahrzunehmen;
  4. aktiv mit den Coaches zusammenzuarbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen;
  5. die technische und sonstige Ausstattung in den Coachingräumen sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung der Bildungseinrichtung betreffen, zu beachten;
  6. bei Fernbleiben vom Coaching den Bildungsträger 24h vor dem Coachingtermin unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Wird der Termin in einem kürzeren Zeitraum als 24h abgesagt, werden dem Kostenträger die Kosten für das vereinbarte Coaching berechnet;
  7. keine Fremdsoftware zu installieren und zu kopieren;
  8. das Teilnehmer-Merkblatt des Maßnahmeträgers zu beachten;
  9. der Jobcoaching Akademie GmbH eine Arbeitsaufnahme unverzüglich zu melden. Dabei sind der Arbeitgeber mit Firmenbezeichnung und Anschrift sowie die Art und der Beginn der Tätigkeit zu benennen. Diese Verpflichtung besteht bis zu 6 Monaten nach dem Lehrgangsende.
  10. Teilnehmer/innen an dem Modul 11 Coaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit bestätigen mit der Unterzeichnung der Anmeldung und des Coachingvertrages, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine Gründung einer Existenz vorgenommen wurde. Sollte der/die Anmelderin bei dieser Angabe die Unwahrheit behaupten und daraus resultierend der Kostenträger vom Bildungsträger bezahlte Gebühren rückgefordert, erfolgt eine Regressklage des Bildungsträgers an den/die Teilnehmerin bezüglich der zurückbezahlten Gebühren in voller Höhe.

 

Rücktrittsbedingungen

Der/die Teilnehmer/in hat das Recht – ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Bildungsträger – des kostenlosen Rücktritts innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Maßnahmebeginn. Das gilt auch für den Fall, dass eine Förderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach dem SGB II/III nicht erfolgen kann. Sollte das Coaching aus nicht im Einflussbereich der Veranstalterin liegenden Umstände verschoben werden oder ausfallen müssen, entstehen daraus keinerlei Schadensersatzansprüche. Sollte ein/ Teilnehmer/in trotz schriftlicher Anmeldung das Coaching ohne Benachrichtigung der Jobcoaching Akademie GmbH nicht antreten, hat er/sie die Kosten dafür zu tragen.

 

Vorzeitige Beendigung/Kündigungsbedingungen

Die Teilnahme an dem Coaching ist mit einer Frist von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollte während des Coachings eine Arbeitsaufnahme erfolgen kann die Teilnahme sofort gekündigt und beendet werden, wobei das Coaching bis zum letzten vereinbarten Coachingtag vor der Arbeitsaufnahme zu besuchen ist. Beide Vertragspartner haben das Recht zur Kündigung aus Gründen, die nach den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (§ 626 BGB) zur fristlosen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses berechtigen sowie aus wichtigen Gründen, die unter Abwägung der Belange von Maßnahmeträger und Teilnehmer/in die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Kostenträger sollte erfolgen. Mit der Gründung einer Existenz in Modul 11 (Coaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit) muss das Coaching spätestens mit dem letzten Tag vor Gründung der Existenz beendet werden.

 

Coaching-Zeiten

Teilzeit: Montag bis Samstag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.45 Uhr
Vollzeit: Montag bis Samstag jeweils von 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr
Alternativzeiten: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr / 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

 

Coachingkosten

Die Coachinggebühren (einschließlich eventueller Lernmittel) sind direkt an den Bildungsträger zu überweisen. Im Falle der Förderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach dem SGB II/III werden die Gebühren durch den Kostenträger dem Bildungsträger direkt überwiesen. Überzahlte Beträge werden vom Maßnahmeträger in einer Summe an den Kostenträger zurückgezahlt.

 

Sonstige Vereinbarungen

Während der Teilnahme an der Maßnahme ist der/die Teilnehmer/in durch die Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers unfallversichert. Rechtswirksame Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der/die Teilnehmer/in hat die Anordnungen der Geschäftsleitung zu befolgen. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Geschäftsleitung der Jobcoaching Akademie GmbH das Recht vor, ein Hausverbot auszusprechen und bei mutwilliger Sachbeschädigung Schadenersatz zu fordern.

 

Datenschutzbestimmungen

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. „Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten elektronisch für interne Zwecke gespeichert und pseudonymisiert analysiert werden dürfen. Ferner willigt der/die Teilnehmer/in ein, dass personenbezogene Daten

  • zum Zwecke der Erstellung von Dokumenten (z.B. Verträge) verarbeitet werden dürfen.
  • zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Schulungsbetriebs an externe Dritte (z.B. Trainer) weitergegeben und von diesen verarbeitet (z.B. Abnahme von Prüfungen) werden dürfen.
  • zum Zwecke der Qualitätssicherung bereits vor Beginn dieses Vertrags an Dritte (z.B. Trainer/Sozialpädagogen) weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Nur so kann die Jobcoaching Akademie GmbH gleichbleibend hohe Qualität gewährleisten.
  • zum Zwecke der Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Kostenträger an diesen übersendet werden dürfen (z.B. Berichtswesen).

Die Jobcoaching Akademie GmbH verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO / BDSG (neu) einzuhalten und personenbezogene Daten nicht unbefugt an Dritte weiterzugegeben. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Bitte beachten Sie, dass bei Widerruf kein Dokument (z.B. Zeugnis, Bescheinigung, etc.) über Ihre Teilnahme an der Maßnahme erstellt werden darf. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Sie haben nach Leistungsende das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bleiben davon unberührt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.lda.bayern.de/de/index.html.

 

Vertraulichkeitsvereinbarungen

Der/die Teilnehmer/in hat vertrauliche Informationen geheim zu halten und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, Dokumente etc., die sich die Jobcoaching Akademie GmbH und der/die Teilnehmer/in gegenseitig überlassen. Die Überlassung kann schriftlich, telefonisch, mündlich oder auf elektronische Weise erfolgen. Vertrauliche Informationen liegen nicht vor, wenn die Information im Zeitpunkt Ihrer Kenntnisnahme durch den/die Teilnehmer/in öffentlich bekannt ist oder später ohne Verletzung dieser im Schulungsvertrag enthaltenen Vertraulichkeitsvereinbarung öffentlich bekannt wird, diesem/dieser bereits bekannt ist oder von einem Dritten zugänglich gemacht wird, sofern der Dritte hierdurch nicht für den/die Teilnehmer/in erkennbar Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt hat und/oder ohne Verwendung der vertraulichen Information unabhängig erarbeitet wurde. Der/die Teilnehmer/in hat durch die Einhaltung geeigneter Verfahrensweisen sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen vor der Kenntnisnahme durch Dritte geschützt sind, wobei zumindest die Sorgfalt aufzubringen ist, die die Partei für die Geheimhaltung eigener vertraulicher Informationen anwendet, zumindest aber diejenige Sorgfalt, die üblicherweise zum Schutz vertraulicher Informationen anzuwenden ist. Die Vertraulichkeitsvereinbarung tritt mit dem Unterzeichnungsdatum in Kraft und gilt unbefristet.

 

Sonstige Vertragsbedingungen

Sind weitere Verträge (z. B. Umschulungsvertrag) Bestandteil der Maßnahme, gelten diese analog. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Teilnehmer/in auf die Rechte und Pflichten hingewiesen worden zu sein und das Teilnehmermerkblatt erhalten und auf die Inhalte hingewiesen worden zu sein.