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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Nach AZAV zertifizierte Einzelcoachings mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hat das Ziel, Menschen, die zum förderfähigen Personenkreis zählen, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der AVGS kann von den Kostenträgern Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt werden und weist eine Förderzusicherung für einen gewissen Gültigkeitszeitraum auf, innerhalb dessen der Gutschein bei der Jobcoaching Akademie eingelöst werden muss. Der Kostenträger gibt zudem den Maßnahmeinhalt und die Maßnahmedauer vor.

Dabei ist zu beachten, dass die Jobcoaching Akademie nach Ausfüllen der Unterlagen und der Übersendung an den Kostenträger noch einen Bewilligungsbescheid abwarten muss, der auch Ihnen zugeht. Erst wenn dieser vorliegt darf das Coaching beginnen. Mit der Bewilligung gibt der Kostenträger eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an dem Einzelcoaching anfallenden Kosten übernommen werden und Sie folglich kostenfrei an einem Einzelcoaching teilnehmen können. Auch Fahrtkosten sowie Kinderbetreuungskosten können übernommen werden.

Eine Besonderheit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ist, dass das Coaching an mindestens zwei Tagen pro Woche stattfinden muss. Termine können im Einzelcoaching individuell vereinbart werden. Eine Ausnahme stellt das Stabilisierungscoaching dar. Bei diesem Einzelcoaching mit dem Ziel der Stabilisierung Ihrer Beschäftigungsaufnahme können Termine in einen Zeitraum bis zu 6 Monaten frei vereinbart werden.

Förderfähiger Personenkreis

Zum Förderfähigen Personenkreis zählen:

  • Ausbildungssuchende
  • Berufsrückkehrer
  • Hochschulabsolventen
  • Selbstständige
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
  • Arbeitssuchende
  • Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 131 SGB III fallen

Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten drei Monate. Bei allen anderen Arbeitssuchenden handelt sich um eine „Kann“-Leistung. Die Kostenträger entscheiden nach Ermessen, ob ein AVGS ausgegeben wird. Es wird vorab in einer Beratung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter festgestellt, ob die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt des AVGS erfüllt sind und die Förderleistung die Chance auf eine berufliche Eingliederung deutlich verbessert.

Förderziel:

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können verschiedene Förderziele haben. Dazu zählen:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsmaßnahme

 

Empfehlung zur Vorgehensweise

  1. Kostenloses Erstgespräch bei der Jobcoaching Akademie vereinbaren, damit bereits im Vorfeld festgestellt werden kann, welches Einzelcoaching in Frage kommt. Kontaktieren Sie uns dafür gerne telefonisch, via Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.
  2. In diesem Beratungsgespräch lernen wir Sie kennen und verschaffen uns einen Überblick über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang. Wir stellen Ihnen unser Konzept vor und erläutern Ihnen, mit welchen konkreten Maßnahmen wir Sie bei der Eingliederung unterstützen können. Bei Bedarf wird ein Empfehlungsschreiben für den Kostenträger ausgestellt
  3. Gespräch mit Kostenträger führen und AVGS beantragen. Nutzen Sie für einen schriftlichen Antrag unser Formular „Antrag auf Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS)“.
  4. Einlösen des AVGS bei der Jobcoaching Akademie

 

Nutzen Sie die Chance und vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin!
München: 089 5502 7551